Interpellation: SRG-Spots als Vorkampagne zum Abstimmungskampf - auf Kosten der Gebührenzahler?
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16.071 Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren). Volksinitiative
"Es gibt einen Gegenvorschlag mit 200 Franken Zwangsabgaben. Er ermöglicht einen Service public. Ich will einen Service public, ich habe es schon einmal gesagt, in den Randregionen, für die Minderheiten, das ist wichtig. Es ist falsch, den Status quo zu zementieren, es ist auch falsch, alles abzuschaffen. Wenn Sie aber dem Gegenvorschlag nicht zustimmen, sind wir gezwungen, der Initiative zuzustimmen, denn so wie heute kann es wirklich nicht weitergehen."
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Parlamentarische Initiative: Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen nicht verunmöglichen
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) seien dahingehend zu ergänzen, dass auf Hauptverkehrsachsen innerorts generell Tempo 50 gilt und dieser Grundsatz nur aus Gründen der Sicherheit, insbesondere aber nicht durch Lärmschutzgründe umgangen werden kann.
Begründung
Auf Hauptverkehrsachsen ist der Verkehrsfluss sicherzustellen. Aus diesen Gründen gilt innerorts - namentlich für die Hauptverkehrsachsen - generell Tempo 50. Diese Regelung hat sich bewährt. Währenddessen existieren in vielen Gemeinden Quartiere oder Siedlungsbereiche, in welchen die generelle Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt worden ist, weil besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss (Tempo-30-Zone).
In Ausnahmefällen erlaubt die Signalisationsverordnung Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten. Dies erscheint namentlich dann berechtigt, wenn Sicherheitsgründe vorliegen - also wenn z.B. eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar ist oder wenn ein anderer besonderer Schutzbedarf besteht (vgl. Art. 108 Abs. 2 lit. a und b SSV).
In letzter Zeit wurden vermehrt Fälle publik, in welchen aus rein politischen Gründen eine Reduktion der generellen Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsachsen erfolgte. Als Begründung wurde - mangels anderer gesetzlicher Grundlagen - oftmals die Lärmschutzverordnung angeführt. Dies ist aus verschiedenen Gründen falsch: Da es gerade Ziel von Hauptverkehrsachsen ist, den Verkehr zu bündeln, liegt es in der Natur der Sache, dass die Lärmbelastung auf diesen Hauptachsen grösser ist als in Quartieren. Das Erzwingen einer Lärmreduktion durch die Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsachsen wiederum würde Umwegfahrten riskieren und so der Zielsetzung einer Kanalisierung des Durchgangsverkehrs zuwiderlaufen. Umgekehrt wäre es mit dieser Begründung in Quartieren möglich, die generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einzuführen, weil dort aufgrund der weniger hohen Verkehrsbelastung die Lärmgrenzwerte nie erreicht werden
Es ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch ein Anliegen von Wirtschaft und Gewerbe, dass der Verkehr auf Hauptachsen fliessen kann, während Beruhigungsmassnahmen in Wohnquartieren ebenso begründet sind.
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Interpellation: Gateway Basel-Nord
Das Grossterminal Gateway Basel-Nord (GBN) wird zusammen von SBB Cargo, Hupac und Contargo geplant. Die Investitionskosten sollen sich auf über 200 Millionen Schweizer Franken belaufen. In diesem Zusammenhang wird immer wieder angeführt, es brauche zusätzliche Kapazitäten im Containerumschlag, die in der Schweiz derzeit nicht vorhanden seien. Ein solcher Bedarf an Kapazitäten wurde auch von der Grossterminal-Studie anno 2012 angenommen. Diese Annahme hat sich jedoch als falsch herausgestellt: Gemäss der St. Galler Logistikmarktstudie 2016 sank der Güterumschlag im Jahr 2014 (-14,4%), und auch im Containerverkehr (-0,4%) war im selben Zeitraum ein leichter Rückgang zu verbuchen. Zudem werden Kapazitätsreserven von rund 20 Prozent angenommen.
Offenbar bestellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) nun bei der deutschen "Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr (SGKV)" eine Studie zur Bestimmung der Kapazität von Umschlagsanlagen im Kombinierten Verkehr. In Vorstand und Beirat der SGKV sitzen Vertreter von SBB Cargo und Contargo, welche zusammen mit Hupac das GBN planen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Teilen Bundesrat und BAV die Einschätzung, dass der künftige Kapazitätsbedarf für Containerumschlag in der Region Basel überschätzt wurde (vgl. Grossterminalstudie) und eine Verdreifachung der Kapazitäten darum ein wenig realistisches Szenario ist?
2. Wie lautet der konkrete Auftrag an die SGKV?
3. Welche Bedeutung hat die bei der SGKV bestellte Studie für Plangenehmigung und Subventionsentscheide für das Projekt GBN?
4. Trifft es zu, dass vom Kapazitätsbedarf Subventionen im Umfang von rund 80 Prozent der Anlagekosten abhängen?
5. Wann werden die Ergebnisse der Studie publiziert? Wann werden Entscheide gefällt, die sich allenfalls auf die Studie stützen?
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Frage: Beamte im Abstimmungskampf
Berichten zufolge sind offenbar immer mehr Chefbeamte der Bundesverwaltung in Abstimmungskämpfen aktiv.
- Erfolgen solche Auftritte während der Arbeitszeit?
- Wie hoch ist die Belastung der Chefbeamte mit solchen Auftritten?
- Gibt es Regeln, wann und unter welchen Bedingungen Zusagen erfolgen können?
- Ist es nicht ein Widerspruch, dass der Bundesrat lediglich einen Informationsauftrag hat, es bei Abstimmungsveranstaltungen aber regelmässig um das Einstehen für eine bestimmte Position geht?
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16.435: Parlamentarische Initiative Vogt Hans-Ueli. Überregulierung stoppen! Für jedes neue Gesetz muss ein bestehendes aufgehoben werden ("one in, one out")
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Interpellation: Schwierigkeiten für die günstige Krankenkasse der Schweiz. Bürokratie ohne Augenmass?
Im Zürcher Oberländer Dorf Turbenthal existiert die günstigste Krankenkasse der Schweiz. Sie betreut rund 400 zufriedene Versicherte und arbeitet bis heute mit Karteikarten und Schreibmaschine. Dank der einfachen und effizienten Organisation des Kleinbetriebs profitieren die Versicherten von den schweizweit tiefsten Standardprämien. Eigentlich eine Idealsituation - ausser in den Augen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Man kann zwar eine Krankenkasse bestens ohne EDV führen, wie das erwähnte Beispiel zeigt. Ob man es allerdings aus Sicht der Bundesverwaltung auch darf, ist eine andere Frage.
Gemäss Medienberichten kritisiert das BAG die Führung der Krankenkasse ohne EDV: Es sei zwingend, die Daten der Versicherten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das Turbenthaler Modell mit Karteikarten passt nicht in die Vorstellungen des BAG - trotz rekordtiefer Grundversicherungsprämie. Dass dieser Fall nun vor das Bundesverwaltungsgericht kommt, ist absurd - und kaum verhältnismässig. Die Frage, ob das BAG als Aufsichtsorgan hier wirklich im Interesse der Versicherten handle, wird zu Recht gestellt. Dass die sturen Vorgaben des BAG vielleicht sogar die Liquidation der Krankenkasse Turbenthal erzwingen könnten, stimmt bedenklich. Der Eindruck, dass das BAG mit dieser unflexiblen, technokratischen Haltung gegenüber der kleinsten Krankenkasse der Schweiz jegliches Augenmass verloren hat, ist nicht von der Hand zu weisen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es nicht unverhältnismässig, eine finanziell gesunde, kostengünstige Krankenversicherung wegen solcher Fragen vor Bundesverwaltungsgericht zu zerren und letztlich ihre Liquidation in Kauf zu nehmen?
2. Ist er sich bewusst, dass jede versicherte Person, die eine Versichertenkarte oder andere EDV-basierte Lösungen wünscht, jederzeit die Krankenversicherung wechseln kann?
3. Ist er ernsthaft der Auffassung, dass es in der Schweiz verboten sein soll, eine Krankenkasse mit Karteikarten und Schreibmaschine zu führen?
4. Wurde seitens des BAG erwogen, die Zeit für eine natürliche Übergabe seitens des 63-jährigen Geschäftsführers abzuwarten, statt mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen?
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Parlamentarische Initiative: Erlöschen des Asylrechts bei Reisen in das Herkunftsland
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 64 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) sei um folgenden Buchstaben f zu ergänzen:
f. Flüchtlinge freiwillig in den Staat reisen, in welchem sie Verfolgung geltend gemacht haben.
Asylbewerber oder Flüchtlinge, welche in ihr Heimatland zurückkehren, um dort beispielsweise Ferien zu verbringen, Personen zu treffen oder einen Anlass zu besuchen, sollen keinen Anspruch mehr auf ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben. Das Asylrecht in der Schweiz soll denjenigen Personen zur Verfügung stellen, welche an Leib und Leben bedroht sind. Dies war immer Sinn und Kern unserer humanitären Tradition.
Wer in der Schweiz um Asyl nachsucht, muss sich den Ausreiserestriktionen unterziehen. Wer jedoch in der Schweiz um Asyl nachsucht und just in jenes Land, in welchem er Verfolgung geltend macht, in die Ferien fährt, erbringt faktisch den Nachweis, dass er auf den Schutz unseres Landes nicht bzw. nicht mehr angewiesen ist. Weiter dokumentiert er damit, dass die Bedrohung im Herkunftsland offensichtlich nicht (mehr) besteht.
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Parlamentarische Initiative: Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit von Mobiltelefonen
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die Artikel 8 ff. des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) seien dahingehend anzupassen, dass die Mitwirkungspflichten der Asylsuchenden bzw. die Durchsuchungs- oder Sicherstellungskompetenzen der zuständigen Behörden auch das Recht umfassen, Mobiltelefone und Computer zu überprüfen bzw. die Pflicht, die entsprechenden Geräte herauszugeben, wenn die Identität des Gesuchstellers nicht auf anderem Wege festgestellt werden kann.
Im Jahr 2016 reisten rund 20 000 Asylbewerber ohne Papiere ein und konnten ihre Identität so weder mit einer Identitätskarte noch mit einem Pass nachweisen. Insgesamt kamen 2016 acht von zehn Asylbewerbern ohne Papiere in die Schweiz; 2015 waren es gut drei Viertel. Dieser Zustand - verbunden mit dem Faktum, dass oftmals die Identität nicht oder nicht richtig festgestellt werden kann - führt nicht nur zu Sicherheitsproblemen, sondern auch zu enormen Belastungen im Zivilstandswesen, z.B. wenn Migrantinnen Kinder gebären.
Viele dieser Asylsuchenden führen zwar keine Papiere, jedoch ein Mobiltelefon, ein Tablet oder einen Laptop mit sich. Mobiltelefone gehen, im Gegensatz zu Ausweispapieren, erstaunlicherweise seltener verloren.
Es ist widersinnig, dass die Behörden bei der Feststellung der Identität im Dunkeln tappen, jedoch mitgeführte Geräte, welche eine Vielzahl wichtiger Daten erhalten, im Verfahren nicht berücksichtigen dürfen.
Nach heutigem Recht hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) keine Möglichkeit, die Inhalte der Mobiltelefone oder Computer zu kontrollieren, um so weitere Aufschlüsse über die wahre Identität der Asylbewerber zu gewinnen. In anderen Ländern, so etwa in Deutschland oder Norwegen, besteht eine Möglichkeit zur Kontrolle von Mobiltelefonen und Computern, teilweise sogar routinemässig. Mit der entsprechenden gesetzlichen Anpassung würde das Schweizer Asylwesen effizienter, und Probleme könnten entschärft werden.
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16.043 Service-public-Bericht
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Ältere Vorstösse und Voten
15.5595 - Amtliches Bulletin - Nationalrat - 14.12.15-14h30 - Provisorischer Text: 15.5595 Fragestunde. Frage Rutz Gregor. Fragen zur Mehrwertsteuerpflicht der SRG
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15.5595 - Amtliches Bulletin - Nationalrat - 14.12.15-14h30: 15.5595 Fragestunde. Frage Rutz Gregor. Fragen zur Mehrwertsteuerpflicht der SRG
15.5595 Fragestunde. Frage Rutz Gregor. Fragen zur Mehrwertsteuerpflicht der SRG...› zum Beitrag auf parlament.ch
15.5595 : Fragen zur Mehrwertsteuerpflicht der SRG
Fra. (Fragestunde. Frage) - Rutz Gregor; Fraktion der Schweizerischen VolksparteiLaut BGE 141 II 182 darf auf Empfangsgebühren keine MWST erhoben werden. Als "hoheitlich erhobene Abgabe" sei diese keine Gebühr, sondern "vergleichbar mit einer Kurtaxe". Sie fällt "mangels eines Leistungsaustauschverhältnisses" nicht unter die mehrwertsteuerpflichtigen Entgelte (Art. 18 MWSTG). Tr...
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15.5594 : Hilflose Bürger bei ungerechtfertigt einbezahlten Steuern?
Fra. (Fragestunde. Frage) - Rutz Gregor; Fraktion der Schweizerischen VolksparteiDie Verjährungsfrist für Empfangsgebühren beträgt 5 Jahre (Art. 61 RTVV). Analog ist es bei der Mehrwertsteuer (Art. 91 MWSTG). Schuldet jemand entsprechende Abgaben, kann der Fiskus diese rückwirkend auf fünf Jahre eintreiben. - Erfordert der Grundsatz von Treu und Glauben aus Sicht des Bundesrates...
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15.5593 : Mehrwertsteuer. Warum hat die SRG keine Rückstellungen gemacht?
Fra. (Fragestunde. Frage) - Rutz Gregor; Fraktion der Schweizerischen VolksparteiDie SRG spricht von einer unerwarteten Einbusse von 35 Millionen wegen BGE 141 II 182 (betr. MWST). Bakom und SRG wussten aber seit dem 17. März 2013 von dieser Beschwerde. Mit dem genannten BGE und einer Änderung der Rechtslage musste gerechnet werden. - Warum wurde das Parlament während der Behand...
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15.5566 : Kosten, Abläufe und Datenschutz bei der Datenlieferung von den Gemeinden zur Billag
Fra. (Fragestunde. Frage) - Rutz Gregor; Fraktion der Schweizerischen VolksparteiDie neue Mediensteuer soll effizienter und kostengünstiger sein. Für die Datenlieferung der Gemeinden muss die Erhebungsstelle nun aber zuerst die technischen Voraussetzungen schaffen. Hier sind etliche Fragen offen. Verzögerungen bei der Umstellung zur Mediensteuer sind absehbar. - Wie hoch sind di...
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15.5566 : Datenlieferung von den Gemeinden an die Billag. Kosten, Abläufe und Datenschutz
Fra. (Fragestunde. Frage) - Rutz Gregor; Fraktion der Schweizerischen VolksparteiDie neue Mediensteuer soll effizienter und kostengünstiger sein. Für die Datenlieferung der Gemeinden muss die Erhebungsstelle nun aber zuerst die technischen Voraussetzungen schaffen. Hier sind etliche Fragen offen. Verzögerungen bei der Umstellung zur Mediensteuer sind absehbar. - Wie hoch sind di...
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15.3879 : Wettbewerbsrechtliche Spannungsfelder. Fragwürdige Projekte staatlicher Unternehmen
Ip. (Interpellation) - Rutz Gregor A.; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei...
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15.483 : Keine staatlichen Subventionen für Parteien und politische Organisationen
Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Rutz Gregor A.; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei...
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15.3878 : Ausufernder Aktivismus bei der Strategie "Gesundheit 2020"
Ip. (Interpellation) - Rutz Gregor A.; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei...
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